Vertragsrecht
Ein Vertrag koordiniert und regelt das soziale Verhalten durch eine gegenseitige Selbstverpflichtung. Er wird freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.
Im Vertrag verspricht jede Partei der anderen, etwas Bestimmtes zu tun oder zu unterlassen (und damit eine von der anderen Partei gewünschte Leistung zu erbringen). Dadurch wird die Zukunft für die Parteien berechenbarer.
Unser Leistungsspektrum in Vertragsgestaltung aus den unterschiedlichen Rechtsgebieten
- Vertragsgestaltung
- Überprüfung der gegenseitigen Leistungsverpflichtungen
- Einziehung von Forderungen aus solchen Verträgen
- Prüfung und Entwurf allgemeiner Geschäftsbedingungen
Ihr Ansprechpartner für den Bereich Vertragsrecht
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Michael Peter Demmer
Rechtsanwalt & Notar
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht