Handelsrecht & Gesellschaftsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderrecht der Kaufleute.

Das Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit den privatrechtlichen Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch Rechtsgeschäft gegründet worden sind, beschäftigt. Kurzum, das Rechtsverhältnis zwischen zwei oder mehreren Firmeninhabern.

Unser Leistungsspektrum im Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

  • Beratung bei der Rechtsformwahl (Körperschaft, z.B. GmbH oder Personengesellschaften, z.B. OHG, KG)
  • Vertragsgestaltung
  • Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche der Gesellschafter untereinander
  • Existenzgründungsberatung

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