Verkehrsrecht

Zum Rechtsgebiet des Verkehrsrechtes gehört insbesondere die Unfallabwicklung.

Nach einem Unfall gilt es, die bestehenden Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner und deren Haftpflichtversicherung zu prüfen und geltend zu machen. Nach Einholung von Kostenvoranschlag oder Gutachten sind die mit dem Unfall in Zusammenhang stehenden Schäden, wie z. B. Reparaturkosten, Gutachterkosten, Abschleppkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Kosten eines Mietwagens sowie ein möglicher Ersatz des Wiederbeschaffungswertes bei einem wirtschaftlichen Totalschaden gegenüber der gegnerischen Versicherung zu beziffern. Ebenfalls sind Personenschäden in Form von Schmerzensgeldansprüchen, Verdienstausfallschäden, Haushaltsführungsschäden und Heilbehandlungskosten zu prüfen und geltend zu machen.

Im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr kommt es u. a. immer wieder zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstößen, Rotlichtverstößen und der Nutzung von Handys am Steuer, was im Rahmen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens mit einem Bußgeld und möglichen Punkten geahndet wird. Im Strafverfahren dagegen geht es um mögliche Vergehen der Unfallflucht, der fahrlässigen Körperverletzung und Tötung sowie Fahrten unter gravierendem Alkoholeinfluss.

Unser Leistungsspektrum im Verkehrsrecht

  • vollständige Unfallabwicklung von Sach- und Personenschäden
  • Vertretung in Bußgeldangelegenheiten
  • Vertretung im Strafverfahren
  • Führerscheinangelegenheiten

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